Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bajuwarenpark GmbH

  • 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bajuwarenpark GmbH (nachfolgend „PLM Recruitment“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunden“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PLM Recruitment stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen PLM Recruitment und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung von PLM Recruitment und der Bajuwarenpark GmbH maßgebend.

  • 2 Vertragsschluss und Durchführung

Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich bzw. schriftlich die Details im Hinblick auf die Beratungsleistung von PLM Recruitment, Honorar und sonstige Kriterien, die bei der Beratung relevant sind. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, PLM Recruitment alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Informationen zur Unternehmensstruktur zur Verfügung zu stellen. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, PLM Recruitment unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von PLM Recruitment vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird PLM Recruitment über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich Auskunft erteilen.

  • 3 Honorar

Bauftragung

Maßgebend für das Honorar ist ist das hier vertraglich festgelegte ( x ) welches sich an dem intern ausgeschriebene Zielgehalt (OTE) für die in Auftrag gegegeben Stellen orientiert.

Das OTE (on-target earnings) setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Festgehalt, variabler Anteil, zuzüglich Antrittsprämie, zzgl. Aktienbezugsrechte, ggf. freiwilligen Bonus-Zahlungen und jährliche Firmenwagen-Leasingrate.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Honorartabelle. Diese kann Ihnen schriftlich zugesandt werden.

Mit der Auftragserteilung (schriftlich) leistet der Auftraggeber einen Kostenvorschuss, auch Kommunikationspauschale genannt auf das Honorar. Der Anspruch entsteht unabhängig einer späteren Einstellung bei der jeweiligen Auftragserteilung. Die Kommunikationspauschale wird in der Endabrechnung des Honorars verrechnet und dem Gesamtrechnungsbetrag gutgeschrieben.

Für den Fall, dass der Auftraggeber während der Laufzeit dieses Auftrags diejenige Position, die Gegenstand unseres Auftrags ist, mit einer anderen Person als einem von uns vorgeschlagenen Kandidaten besetzt oder der Auftrag angebrochen wird, länger als 3 Monate ruht, unterbrochen oder storniert wird, werden abweichend von den vorstehenden Regelungen 50% des noch ausstehenden Honoraranteils als Aufwandsersatz in Rechnung gestellt. Die Kommunikationspauschale wird in der Endabrechnung dieses Honorars verrechnet und dem Gesamtrechnungsbetrag gutgeschrieben.

proaktive Vermittlung

Geschäftsmodell wird in Kürze vorgestellt und die AGB entsprechend angepasst.

Anspruch auf Honorar

Der Anspruch auf das Honorar entsteht erstmals mit Abschluss eines Anstellungs- bzw. sonstigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem von uns gesuchten Kandidaten und Ihrem Unternehmen.

Der Anspruch auf Honorar entsteht auch dann, wenn ein von der Auftragnehmerin an die Mandantin vermittelter Kandidat (Nachweis über die Einsendung der Unterlagen seitens PLM Recruitment reicht) innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Anbieter dem Auftraggeber erstmals vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag, eins sonstiges Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis oder ein freies Mitarbeiterverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber mehrheitlich verbundenen Unternehmen eingeht. Abrechnungsgrundlage in der Honorartabelle ist dann das tatsächlich erzielte Gehalt des/r Kandidaten/in aus dem Arbeitsvertrag. Sollte die in Auftrag gegebene Position nicht besetzt wurden sein, wird die Kommunikationspauschale in der Endabrechnung dieses Honorars verrechnet und dem Gesamtrechnungsbetrag gutgeschrieben.

Das Zahlungsziel beträgt jeweils 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungslegung.

Alle Honorare und Kommunikationspauschalen verstehen sich zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer.

  • 4 Fälligkeit
    Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 5 Ersatzbemühungen
    Kündigt ein von PLM Recruitment für eine Festeinstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem/r eingestellten Kandidaten/in oder kündigt der Kunde einem/r solchen Kandidaten/in innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt, wird PLM Recruitment sich bemühen, einen Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann PLM Recruitment nicht geben. PAPE verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von PLM Recruitment für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Kündigung vorgenommen.
  • 6 Datenschutz
    PLM Recruitment verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über PLM Recruitment verpflichtet.
  • 7 Haftung
    PLM Recruitment schließt jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflicht-verletzung seitens PLM Recruitment oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens PLM Recruitment oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. PLM Recruitment übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die dem Kunden gemäß Klausel 2 obliegt.
  • 8 Schlussbestimmungen
    Auf Verträge zwischen PLM Recruitment und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist München. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.